Kann es Sonderregelungen geben für diejenigen, die eine Corona-Schutzimpfung haben? Der Deutsche Ethikrat hat dazu eine eindeutige Meinung veröffentlicht: nein. Es geht um die Frage, ob Freiheitseinschränkungen aufrecht erhalten werden können, wenn der Grund dafür wegfällt. Die Auffassung des Ethikrates ist begründet. Da es eine Priorisierung gibt, haben nicht alle Bürger die Möglichkeit, sich impfen zu lassen und damit Zugang zu den Vorteilen zu bekommen. Außerdem ist noch nicht ausreichend sicher bekannt, ob ein Geimpfter nicht doch das Virus weitergeben kann. In Abhängigkeit von der Art des abgegebenen Impfstoffes wird zur Zeit angenommen, dass Infektiosität durch die Impfung reduziert, aber nicht aufgehoben ist. Es besteht also weiter die Pflicht, andere zu schützen. In der Diskussion wird auch über die Möglichkeiten privater Anbieter nachgedacht, weil hier prinzipiell die Vertragsfreiheit besteht. Auch hier nimmt der Ethikrat klar Stellung: wenn das aber Angebote sind, die für eine gleichberechtigte, basale Teilnahme am gesellschaftlichem Leben unerlässlich sind, dann auch hier die Geimpften nicht bevorzugen.
mt