Der Bundestag hat am 18. März 2022 die neue Coronaschutzverordnung mit den Stimmen von SPD, FDP und den Grünen beschlossen. Damit fallen jetzt die meisten Beschränkungen weg. Das alte Infektionsschutzgesetz verliert seine Wirksamkeit am 19. März 2022. Eine zweimalige Verlängerung bis zum 2. April ist möglich. Das neue Gesetz wird alle Beschränkungen ersatzlos auslaufen lassen. In Anbetracht der steigenden Inzidenzen, ist nach Ansicht des Bundesgesundheitsministers Karl Lauterbach ein schwerer Kompromiss zustande gekommen. Er habe sich eine andere Lösung vorgestellt. Auch von Seiten der Opposition gibt es Kritik. Beschlossen ist ein sogenannter Basisschutz. Maskenpflicht besteht in öffentlichen Verkehrsmitteln und in Einrichtungen mit vulnerablen Menschen. Die Länder haben die Möglichkeit, eigene Regeln im Landtag zu beschließen. Sonderregeln für sogenannte Hotspots sind möglich.

Für Nordrhein-Westfalen gilt, dass die Maskenpflicht in den Schulen noch vor den Osterferien endet. Auch die anlasslosen Coronatests sollen nach den Ferien abgeschafft werden. Abgewartet wird, ob sich unerwartete kritische Entwicklungen ergeben. Auf Druck der Liberalen fallen in der neuen Coronaschutzverordnung auch andere Einschränkungen weg, so z.B. die Zuschauerbeschränkungen bei Großveranstaltungen (z.B. beim Fußball), Maskenpflicht im Außenbereich und die 2G+ Regel bei Volksveranstaltungen. Im Einzelhandel und in der Gastronomie gilt die 3G Regel, das heißt, dass auch Getestete Zugang haben. Beschränkungen für Ungeimpfte im privaten Umfeld werden ebenfalls ausgesetzt.

19.03.2022
mt