Seit dem 1. Januar 2021 ist die digitale Patientenakte, auch elektronische Patientenakte (ePA) genannt, auf dem Markt. Sie bietet für die Versorgung der Patienten viele Vorteile. Mit der elektronischen Patientenakte (ePA) haben Versicherte ihre Gesundheit stets im Blick. Arztbriefe, Befunde, aber auch Mutter- und Impfpass sind an einem Ort sicher gespeichert. Dank der ePA können sich vor allem Ärztinnen und Ärzte schnell einen guten Überblick über die Gesundheit verschaffen. Die volle Hoheit über ihre Daten behalten dabei stets die Versicherten. Denn sie allein entscheiden, welche Dokumente sie wem zur Einsicht freigeben.
Die elektronische Patientenakte (ePA) ist das zentrale Element der vernetzten Gesundheitsversorgung und der Telematikinfrastruktur. Sie soll die bisher an verschiedenen Orten wie Praxen und Krankenhäusern abgelegten Patientendaten digital zusammentragen. Damit haben Patientinnen und Patienten alle relevanten Informationen wie Befunde, Diagnosen, Therapiemaßnahmen, Behandlungsberichte, den Medikationsplan und den Notfalldatensatz auf einen Blick vorliegen und können diese ihren Ärzten, Therapeuten und Apothekern zur Verfügung stellen. Trotzdem ist die Akzeptanz gering, sowohl in der Bevölkerung als auch bei den Ärzten. 73 Millionen Menschen sind in Deutschland krankenversichert, aber nur 516.000 Versicherte nutzen die elektronische Patientenakte.
Das zeigt, wie groß die Lücken der Digitalisierung im deutschen Gesundheitswesen sind. Das ist aber auch ein Auftrag an die Politik, Kostenträger, die Verbände und die Gesundheitsdienstleister. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach wird offen kritisiert, weil er die Digitalisierung stiefmütterlich behandele, im Gegensatz zu seinem Vorgänger. Als Gegenargument wird immer wieder der Datenschutz genannt. Im Gegensatz zu anderen europäischen Ländern steht hier der Datenschutz vor dem Gesundheitsschutz, was sich ändern müsste.
mt