Seit dem 18. März 2024 können Bürgerinnen und Bürger ihre Entscheidung zur Organ- und Gewebespende digital im Organspende-Register hinterlegen.

Da Hausärztinnen und Hausärzte nach § 2 (1a) des Transplantationsgesetzes (TPG) ihre Patientinnen und Patienten auch über die Möglichkeit der Erklärungsabgabe im Organspende-Register informieren sollen, möchte die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) die Hausärzteschaft hierbei unterstützen und auf mögliche Fragen von Patientinnen und Patienten vorbereiten. Die BZgA bietet daher ab dem 22.05.2024 ca. einstündige kostenfreie Webinare zum Organspende-Register an.

 

Diese Themen werden behandelt:

>       Wer kann sich in das Organspende-Register eintragen?

>       Was ist für den Eintrag in das Organspende-Register nötig?

>       Wie funktioniert der Eintrag in das Organspende-Register?

>       Wer hat Zugriff auf die abgegebene Erklärung im Organspende-Register?

>       Kann ich weiterhin den Organspendeausweis oder die Patientenverfügung für meine Entscheidung zur Organ- und Gewebespende nutzen?

>       Hilfsangebote

 Folgende Termine stehen zur Auswahl:

>       Mittwoch, 22.05.2024: 14–15 Uhr

>       Freitag, 24.05.2024: 17–18 Uhr

>       Mittwoch, 29.05.2024: 14–15 Uhr

>       Freitag, 31.05.2024: 17–18 Uhr

>       Mittwoch, 05.06.2024: 14–15 Uhr

>       Donnerstag, 06.06.2024: 18–19 Uhr

>       Freitag, 07.06.2024: 17–18 Uhr

>       Donnerstag, 13.06.2024: 18–19 Uhr

>       Freitag, 14.06.2024: 18–19 Uhr

>       Mittwoch, 19.06.2024: 14–15 Uhr

 

Anmeldung bis zum 13.05.2024 bei der BZgA unter hausarzt@bzga.de unter Nennung des Datums an.

Nach der Anmeldung erhalten erfolgt eine Bestätigung mit den Einwahldaten.

Weitere Termine werden ab August angeboten.

Weitere Infos zum Thema Organspende

Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA)