Das Chaos um die Antigen-Coronatests nimmt kein Ende. Nachdem die Einsicht entstanden ist, dass die Laborkapazitäten eine flächendeckende Überprüfung der Schnelltests durch PCR-Tests nicht möglich ist und eine Priorisierung eingeführt werden soll, erreicht uns heute die Nachricht, dass der Anspruch auf PCR-Tests erhalten bleiben soll. Der Bundesgesundheitsminister, Karl Lauterbach, sprach am 8. Februar von einer Veränderung der Position. Entgegen den zuvor bestehenden Planungen sollen die Bürger jetzt bei positivem Schnelltest Anspruch auf einen PCR-Test haben. Seinen Angaben zufolge reichen die vorhandenen Laborkapazitäten aus, wenn eine tägliche Zahl von bis zu 450.000 Corona-Neuinfektionen erreicht wird. Man werde für jeden Infizierten dann einen PCR-Test als Bestätigung anbieten können. Ob sich aus diesem Angebot rechtliche Konsequenzen ergeben, ist unbekannt. Es ist zumindest vorstellbar, dass wie zuvor ein positiver PCR-Test zum Nachweis einer stattgehabten Infektion gefordert wird. Daher sind entsprechende Fragen der Betroffenen nur sehr schwer zu beantworten, Klarheit sollte geschaffen werden.

09.02.2022
mt