Versicherte nicht nur der BGW, sondern aller Träger der Gesetzlichen Unfallversicherung, die sich im Rahmen ihrer versicherten Tätigkeit mit SARS-CoV-2 infizieren und an Covid-19 erkranken, stehen unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Dies gilt auch für mögliche Langzeitfolgen und auch, wenn Symptome erst zu einem späteren Zeitpunkt auftreten (Long/Post-Covid).
Nach Anerkennung der Covid-19-Infektion als Berufskrankheit übernimmt die BGW als zuständige Reha-Trägerin die aufgrund der Infektionsfolgen erforderlichen Maßnahmen. Die Rehabilitation wird individuell auf die Symptome und Bedürfnisse der Patientinnen und Patienten angepasst und findet interdisziplinär statt. Hierbei ist die BGW auf sämtliche ärztliche Befunde angewiesen und leitet gegebenenfalls weitere fachärztliche Untersuchungen ein. In den Akut- und Rehakliniken der BG Kliniken wird zudem ein Post-Covid-Programm angeboten, um eine zügige Wiedereingliederung in das Erwerbsleben zu unterstützen.
Quelle: BGW Bezirksverwaltung Bochum
14.06.2022