Am Dienstag, 14. Dezember 2021, wurde bekannt, dass das Gesundheitsministerium NRW einen Erlass herausgegeben hat, aus dem zu entnehmen war, dass eine Boosterimpfung frühestens 4 Wochen nach der Zweitimpfung erfolgen kann. Das löste eine massive Kritik aus. Es gibt wissenschaftlich keine Informationen darüber, dass ein so frühzeitiges Boostern aus immunologischer Sicht sinnvoll ist. Nach der Zweitimpfung baut sich der Impfschutz allmählich auf. Eine vorzeitige Auffrischung ist daher ohne Wirkung. Einzig und allein bei Personen, bei denen keine Impfreaktion nach vollständiger Impfung entstanden ist, könnten profitieren, ggfls. auch Patienten mit ausgeprägter Immunschwäche. Daher bleibt weiter der Regelfall bestehen, dass eine Auffrischimpfung nach 5 – 6 Monaten sinnvoll ist. In der Erklärung des Landesministeriums vom 15.12.2021 wird daher betont, dass es ein Missverständnis sei und die Aussage sich nur auf eine sehr kleine Patientengruppe beziehen würde. Das vorzeitige Boostern sei eine Ausnahme. Dem Ganzen kann man entnehmen, dass es bei der gehandhabten Regelung mit Auffrischimpfung nach 5 – 6 Monaten bleiben wird. Allerdings muss die Terminvergabe nicht Tag genau erfolgen. Es ist schon erstaunlich, mit wie wenig Professionalität agiert wird, zumal bei der Prüfung der vorhandenen Kapazitäten erstaunlicherweise ein Mangel an Impfdosen für das kommende Quartal erkannt wurde. Die Verwirrung der Bevölkerung ist nur allzu gut zu verstehen und über den Vertrauensverlust braucht man sich nicht zu wundern.