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Die Impfverordnung des Bundesgesundheitsministers liegt nun vor. Nach Zulassung der europäischen Arzneimittelkommission für den Impfstoff von Biontech/Pfizer kann die Impfung gegen die Coronapandemie beginnen. In Anlehnung an die finale Empfehlung der ständigen Impfkommission am Robert Koch-Institut wurde die Prioritätenliste erstellt. Bevorzugtes Impfangebot bekommen die am meisten gefährdeten Gruppen für schwere oder tödliche Krankheitsverläufe.

Gruppe 1: Voraussichtlicher Impfbeginn 27.12.2020
– über 80 Jahre
– Bewohner in Pflegeheimen und deren Betreuer. Pfleger/innen in der ambulanten und stationären Pflege
– Ärzte und medizinisches Personal mit besonders gefährdeten Patienten oder Personal mit sehr hohem Infektionrisiko (z.B. Intensivstation)

Gruppe 2: Impfbeginn noch offen
– über 70 Jahre
– Personen mit hohem Risiko für schweren Krankheitsverlauf
– enge Kontaktpersonen von Pflegebedürftigen
– Ärzte und Pfleger mit erhöhtem Infektionsrisiko
– Bewohner von Massenunterkünften
– Polizisten mit erhöhtem Infektionsrisiko im Einsatz (z.B. Demonstrationen)
– Personen des öffentlichen Gesundheitsdienstes

Gruppe 3: Impfbeginn offen
– über 60 Jahre
Erhöhtes Risiko für schweren Krankheitsverlauf (Adipositas, Diabetes mell. …)
– Polizisten, Feuerwehrleute, Soldaten, Zollbeamte, Apotheker, Lehrer, Erzieher, Regierungsmitglieder, Lebensmitteleinzelhandel, Beschäftigte in prekären Arbeitsverhältnissen (z.B. Fleischindustrie)

Gruppe 4: Impfbeginn offen
Gesamtbevölkerung , die nicht zu den Gruppen 1-3 gehört

mt

Fragen und Antworten des Bundesgesundheitsministeriums