Die Einführung der elektronischen Patientenakte ist vom Gesetzgeber gewollt. In dieser Akte kann der Patient seine gesundheitsrelevanten Daten, z.B. Röntgenbilder, Laborbefunde, Untersuchungsberichte oder Arztbriefe ablegen und kann so seine Versorgung durch die behandelnden Ärzte unterstützen und verbessern. Die Krankenkassen sind seit Januar 2021 gesetzlich verpflichtet, den Versicherten eine App zur Führung der Patientenakte zur Verfügung zu stellen. Auf dem Markt gibt es drei Anbieter für diese App. Sie können bei Ihrer Krankenkasse erfragen, welche App für Sie die Richtige ist.
Siehe auch „Die elektronische Patienakte kommt“