Die niedergelassenen Ärzte stehen bereit, ihre Patienten direkt in den Praxen gegen das Coronavirus zu impfen. Die Gesundheitsminister der Länder und des Bundes empfehlen den Impfstart für den 19. April. Eigentlich war dieser für Anfang April geplant, anscheinend steht dafür nicht genügend Impfstoff zu Verfügung – obwohl das Vakzin von AstraZeneca jetzt für über 65jährige zugelassen ist.
Leider sind noch bürokratische Hindernisse zu überwinden. Die Terminvergabe ist bislang nicht geregelt. Der Hausärzteverband schlägt ein Einladungsmanagement durch die Krankenkassen vor, auch könnten die Medien den Impfstart publizieren. Einige Ärzte sind auch eigeninitiativ.
Die Verteilung des Impfstoffs an die Praxen ist ungeklärt. Die Vergütung der ärztlichen Leistungen, einschließlich Aufklärung, Krankenvorgeschichte und Nachbeobachtung, muss noch verhandelt werden. Die Frage der Priorisierung muss ebenfalls noch besprochen werden, es wird an eine „Impfziffer“ gedacht, an die die Priorisierung geknüpft wäre, auch hier besteht die Gefahr der Überbürokratisierung.
Bei der Terminvergabe muss bedacht werden, dass der Alltagsbetrieb in den Praxen weiterläuft. Das größte Hindernis ist die Meldepflicht. 75.000 Praxen können nicht jeden Abend ihre Impfzahlen an das Robert-Koch Institut melden.