Wer möchte sich schon mit dem Tod und mit Krankheiten beschäftigen, wenn wir gerade nur so vor Energie strotzen? Ratsam ist das aber in jedem Alter. Denn nicht nur ältere Menschen können in eine Situation geraten, in der sie nicht mehr in der Lage sind, selbst für sich Entscheidungen zu treffen, z. B. durch einen Unfall oder eine unvorhergesehene Krankheit. Wer soll dann entscheiden? Und welche ärztlichen Maßnahmen sollen ergriffen werden? Das Verbraucherportal Finanztip rät dazu, diese Fragen zu klären, damit auch wirklich Ihre eigenen Entscheidungen im Notfall berücksichtigt werden.
Patientenverfügung & Co – so sorgen Sie für sich vor
Vorsorgevollmacht: Entscheiden Sie, wer für Sie entscheiden soll
Mit einer Vorsorgevollmacht bestimmten Sie, wer für Sie im Notfall alle oder bestimmte Entscheidungen treffen darf. Dabei kann es zum Beispiel um Vermögengeschäfte, den Einzug in ein Pflegeheim, persönliche Wünsche oder Angelegenheiten der Gesundheit gehen. So vermeiden Sie eine vom Gericht festgelegte Betreuungsperson, die möglicherweise nicht nach Ihrem Willen handelt. Denn, anders als häufig angenommen, sind Ihr Ehepartner und Ihre Kinder nicht automatisch dazu berechtigt.
Eine Vorsorgevollmacht wird grundsätzlich formfrei anerkannt. Voraussetzung ist, dass Sie bei der Erstellung Ihrer Vollmacht geschäftsfähig und volljährig sind. Empfohlen wird jedoch eine notariell beurkundete Vorsorgevollmacht. Diese können Sie, ebenfalls ohne Einhaltung einer Form, jederzeit widerrufen.
Tipp: Es ist möglich, mehrere Bevollmächtigte zu ernennen. Wählen Sie Personen, denen Sie vertrauen, die Sie und Ihre Wünsche gut kennen und die durchsetzungsfähig sind. Der Vorteil von mehreren Bevollmächtigten ist, dass diese sich gegenseitig kontrollieren können. Nachteil ist jedoch, dass es dadurch zu Konflikten kommen kann. Eine Alternative wäre es, zu einem Bevollmächtigten zusätzlich einen Vertreter zu bestimmen, oder jeweils einen Bevollmächtigten für bestimmte Themenbereiche auszuwählen.
Betreuungsverfügung: Wenn Sie niemanden haben, dem Sie vertrauen
Im Unterschied zur Vorsorgevollmacht kommt die Betreuungsverfügung erst zum Tragen, wenn ein Gericht bestätigt, dass dies erforderlich ist. Auch in dieser Verfügung können Sie selbst einen Betreuer wählen, dessen Handlungen dann unter gerichtlicher Kontrolle stehen. So gehen Sie sicher, dass Ihr Wille im Notfall berücksichtigt wird.
Haben Sie niemanden in Ihrem Bekanntenkreis, dem Sie diese Verantwortung anvertrauen können, stellt das Betreuungsgericht Ihnen einen Betreuer zur Verfügung. Anders als bei einer Vorsorgevollmacht entstehen jährliche Gerichtskosten, die sich an der Höhe Ihres Vermögens orientieren.
Auch die Betreuungsverfügung bedarf keiner Form. Empfehlenswert ist jedoch, sich notariellen oder sozialdienstlichen Rat einzuholen und die Betreuungsverfügung regelmäßig, zum Beispiel jährlich, zu aktualisieren. So gehen Sie sicher, dass sie an Ihre Bedürfnisse und Wünsche angepasst ist.
Tipp: Lassen Sie Ihre Betreuungsverfügung beim zentralen Vorsorgeregister registrieren. So weiß das Gericht, dass eine Betreuungsverfügung vorliegt.
Patientenverfügung: Entscheiden Sie, was entschieden werden soll
In einer Patientenverfügung legen Sie fest, was der Arzt bei der Behandlung berücksichtigen soll, wenn Sie dazu nicht mehr in der Lage sind. So entlasten Sie auch Ihre Angehörigen. Wichtig ist, dass die Patientenfügung konkret verfasst wird. Benennen Sie genau für welche Behandlungssituationen Sie welche ärztlichen Maßnahmen wünschen. Des weiteren sollen laut Finanztip folgende Themen unbedingt Bestandteil Ihrer Patientenverfügung sein:
- Schmerz- und Symptombehandlung
- Künstliche Ernährung und Beatmung
- Wiederbelebung
- Gabe von Antibiotika oder Blutübertragungen
- Ort der Behandlung
- Benennung eines Bevollmächtigten
- Ärztliche Schweigepflicht
Im Internet gibt es Muster, die Sie verwenden können, um Ihre Patientenverfügung zu verfassen, wie zum Beispiel das Muster auf der Seite des Justizministeriums www.bmjv.de. Alternativ können Sie sich notariellen Rat einholen, der einiges kostet, jedoch die meisten wichtigen Themen berücksichtigt. Sie können Ihre Patientenverfügung jederzeit ändern und widerrufen.
Tipp: Überprüfen Sie Ihre Patientenverfügung regelmäßig und passen Sie sie an Ihre Bedürfnisse und Wünsche an.
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