In der jetzigen Situation wird häufig die Infektion mit einem SARS-Cov-2-Virus durch einen Selbsttest festgestellt. Was müssen diejenigen tun, deren Selbsttest positiv ist? Der positive Selbsttest sollte durch einen qualifizierten Schnelltest oder durch einen PCR-Test überprüft werden. Bis zum Vorliegen der Ergebnisse dieser Antigentests, muss eine Quarantäne eingehalten werden. Eine Mitteilung durch das Gesundheitsamt erfolgt nicht. Wird der positive Selbsttest bestätigt, muss sich der Betroffene in eine 10-tägige Isolation begeben, ab dem Auftreten der ersten Symptome. Auch hier erfolgt keine Anordnung durch das Gesundheitsamt. Eine Freitestung durch qualifizierten Schnelltest oder PCR-Test ist nach 7 Tagen möglich, falls 2 nacheinander folgende symptomfreie Tage vorausgegangen sind. Mit der Übermittlung des negativen Ergebnisses der Freitestung an das Gesundheitsamt (corona-nachsorge@bochum.de) endet die Isolation vorzeitig, auch ohne Bestätigung durch das Gesundheitsamt. Covid-19-Erkrankte sind verpflichtet, Personen zu informieren, zu denen 2 Tage vor Beginn der Symptomatik oder positiven Antigentests Kontakt bestand. Für diese Benachrichtigung steht ein Formular zur Verfügung. Für die Kontaktpersonen aus dem eigenen Haushalt gilt: wer nicht vollständig geimpft oder genesen ist, muss sich ebenfalls in Quarantäne begeben. Auch hier erfolgt keine Benachrichtigung durch das Gesundheitsamt. Gegenüber dem Arbeitgeber reicht das positive Testergebnis des qualifizierten Schnelltests aus. Die Angehörigen aus dem gleichen Haushalt müssen bescheinigen, dass sie mit der infizierten Person zusammenleben. Zur Entschädigung bei Verdienstausfall reicht der positive Testbefund des qualifizierten Schnelltests aus. Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung kann von niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten telefonisch angefordert werden.

21.02.2022
mt